2. Mai 2020, 19:00 - 20:00 Uhr
Eine Sendung über die Zustände in den Notunterkünften im Kanton Zürich in Zeiten von Corona. Mit Beiträgen über den Verlust von Selbstbestimmung, den fehlenden Zugang zu Bildung und medizinischer Versorgung.
Vom Bündnis Wo Unrecht zu Recht wird aus dem Politprogramm des 1.Mai Komitees.
Die Situation während der Corona-Pandemie
Situation in den Notunterkünften während Covid-19
Recht auf Schule für Kinder in der Nothilfe während der Covid-19-Pandemie
Offener Brief an: Kantonales Sozialamt, Volksschulamt, Schulgemeinde Adliswil, Schulgemeinde Egg, ORS Service AG
Schulpflichtige Kinder haben ein Recht auf Schule, auch in aussergewöhnlichen Situationen. Um dieses während der Covid-19-Pandemie zu wahren, werden vielenorts Massnahmen ergriffen. Bei Kindern, die in der Nothilfe leben, müssten diese Massnahmen von den jeweiligen Schulen, dem Volksschulamt, dem Sozialamt und der ORS Service AG getroffen werden. Bisher geschah dies nur in Einzelfällen und auf ungenügende Weise. Nach zahlreichen Gesprächen mit Schulkindern, ihren Eltern und zuständigen Personen aus dem Schulwesen sehen wir es als unerlässlich an, dass während der Covid-19-Pandemie folgende Schritte so rasch wie möglich umgesetzt werden:
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Eine rasche Auflösung der Quarantäne-Situationen in den Notunterkünften Adliswil und Obere Halde/Hinteregg (durch rasche Isolation infizierter Personen) ist anzustreben. Solange sie sich in einer Quarantäne-Situation befinden, sind Kinder in der Nothilfe von der Notfallbetreuung (für gefährdete Kinder und Kinder mit Eltern in Gesundheitsberufen etc.) ausgeschlossen. Dies erschwert die Umsetzung der untenstehenden Punkte erheblich.
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Sicherstellung der Infrastruktur, um das erfolgreiche Lernen in den Notunterkünften zu ermöglichen:
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Eigener Schulraum in den Notunterkünften für ungestörtes Lernen, der auch als Arbeitsort für Lehrpersonen genutzt werden kann. Schulpflichtige Kinder in der Nothilfe teilen sich ein Zimmer mit ihren Eltern und Geschwistern, konzentriertes Arbeiten mit so vielen anderen Menschen auf engstem Raum ist unmöglich.
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Computer mit allen wichtigen Programmen (Zoom, Teams, Word, etc.), bereit zur Benutzung, falls der Unterricht das erfordert.
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Internet in allen Räumen (Zimmer und Gemeinschaftsräume) der Notunterkünfte, damit der Ort zum Lernen von den Schüler*innen flexibel gewählt werden kann.
Sicherstellung der Kommunikation und Betreuung:
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Zur Bewältigung der besonderen schulischen Herausforderungen innerhalb der Notunterkünfte erhalten die Schüler*innen eine ausserschulische Begleitung zugeteilt. Diese Person unterstützt eine*n Schüler*in in kommunikativen, sozialen und strukturellen Fragen und garantiert die reibungslose Kommunikation zwischen Eltern, Klassenlehrer*in und der Klasse. Sie ist dafür verantwortlich, die schulischen Fortschritte und das Wohlergehen des jeweiligen Kindes zu überprüfen. Für die Aufnahmeklasse der Notunterkunft Obere Halde/Hinteregg bspw. reicht die Kapazität einer Klassenlehrerin bei weitem nicht, um diese Begleitung umfassend zu gewährleisten.
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Für Notunterkünfte ohne Quarantäne-Situation: Zugang zur Notfallbetreuung.
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Für Notunterkünfte in Quarantäne-Situation: Individuallösungen zur Sicherung obenstehender Punkte.
Die Umsetzung dieser Punkte erfordert eine Zusammenarbeit von Sozialamt, Volkschulamt, Schulleitungen, Klassenlehrer*innen und der ORS Service AG. Wir fordern diese Institutionen dazu auf, sich rasch um Lösungen zu bemühen, sodass das Recht auf Schule bei Kindern in der Nothilfe ebenso gewahrt wird wie bei allen anderen schulpflichtigen Kindern.